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Betreuungsdienst

Bei Unfällen und Unglücksfällen bis hin zum Großschadenereignis (MANV, Katastrophen) muss der sozialen Betreuung von Betroffenen, der Versorgung mit Verpflegung und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie der vorübergehenden Unterbringung von Betroffenen die erforderliche Aufmerksamkeit zukommen.
Für die Durchführung dieser Aufgaben ist besonders geschultes Personal des Betreuungsdienstes gefragt.

Definition des Betreuungsdienstes

Auftrag des Betreuungsdienstes ist es, bei Störungen oder Ausfall gesellschaftlicher, sozialer oder medizinischer Strukturen, Menschen in Notlagen, die jedoch keiner sofortigen akutmedizinischen Behandlung bedürfen, Hilfe anzubieten.
Der Betreuungsdienst ergänzt und unterstützt auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit im Rahmen des komplexen Hilfeleistungssystems.
Ziel ist es die schnellstmögliche Rückkehr zu alltäglichen Lebensumständen bei Erhalt oder zur Wiederherstellung des körperlichen, geistigen sowie sozialen Wohlbefindens der Betroffenen. Die Eigenhilfe und Selbstbestimmung der Betroffenen ist besonders in den Vordergrund zu stellen und zu fördern.
(DRK-Präsidium und DRK Präsidialrat am 19.11.2009)

Aufgabe des Betreuungsdienstes ist es somit, unverletzte Betroffene eines Schadensereignisses und bereits medizinisch versorgte Verletzte und Kranke nach Abschluss der medizinischen Versorgung zu betreuen, mit Verpflegung und evtl. notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen und ggf. unterzubringen, bis diese wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu beherrschen und zu gestalten. Neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen (Verpflegung, Unterkunft) gehört zur Betreuung insbesondere auch die seelisch-psychische Betreuung ("Psychische Erste Hilfe"), durch in Grundlagen Psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) geschulte Kräfte des Betreuungsdienstes ggf. in Zusammenarbeit mit Fachkräften der PSNV.

Einsatzphasen

Um hier einen kurzen Überblick über die sich daraus ableitenden vielfältigen Aufgaben zu geben möchten wir die drei aufeinanderfolgenden Einsatzphasen, in die sich jeder Betreuungseinsatz gliedert, vorstellen.

Die Phasen sind von verschiedenen Faktoren gekennzeichnet:

- Art und Auswirkung der Notlage
- Ort des Geschehens
- Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen
- Eigenhilfefähigkeit
- Selbstbestimmtheit der Betroffenen
- Umfang der Fremdunterstützung

Zeitlich folgen die drei Phasen immer aufeinander und werden in jedem Einsatz vollzogen. Die Dauer der einzelnen Phasen ist jedoch in Abhängigkeit vom Szenario unterschiedlich.

Die Soforthilfephase

ist gekennzeichnet durch eine unmittelbare existentielle BEdrohung des Einzelnen in seinen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden, welches sofortiges Handeln erforderlich macht. Ein weiteres Merkmal ist die räumliche oder orientierungsbedingte Einschränkung der eigenen Bewegungsunfähigkeit des Betroffenen sowie ein hoher Hilfebedarf der Betroffenen in Verbindung mit geringen Möglichkeiten oder der Fähigkeit der Eigenhilfe. Es besteht geringer Spielraum zum selbstbestimmten Handeln. Der Betroffene benötigt in großem Umfang Fremdunterstützung, durch den Betreuungsdienst, um in der Lage bestehen zu können.

Die Soforthilfe findet unmittelbar nach einem bzw. während eines Schadenereignisses und dem Erreichen der Betroffenen durch die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes statt. Hierbei können nur die notwendigsten physiologischen Bedürfnisse der Betroffenen erfüllt werden.

Zu den Aufgaben der Soforthilfe gehört es, die betroffenen Personen zu sammeln, an einer Stelle zusammen zu führen, Bedürfnisse der Betroffenen festzustellen und erkannte Probleme zu lösen. Die Betreuungsgruppe verfügt über das hierzu nötige Material.

In der Stabilisierungsphase

ist ein Abnehmen der existentiellen Bedrohung des Einzelnen in seinem körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden zu verzeichnen. Die eigene räumliche oder orientierungsbedingte Bewegungsunfähigkeit der Betroffenen verringert sich zunehmend, besteht aber noch. Der unmittelbare Hilfebedarf der Betroffenen udrch den Betreuungsdienst nimmt ab oder kann zum Teil bereits weider anderweitig befriedigt werden. Die Möglichkeit und Fähigkeit zur Eigenhilfe sind gesteigert vorhanden, die Betroffenen verfügen über einen deutlich größereren aber immer noch vorhandenen eingeschränkten Spielraum zum selbstbestimmten Handeln. Der Bedarf der Fremdunterstützung wird kleiner.

In der Stabilisierungsphase dient die Unterbringung und Versorgung Betroffener insbesondere nach Evakuierungen der Stabiliesierung des Einzelnen. Hier greifen insbesondere unsere Einsatzstandards, die sich einer üblichen Lebensführung orientieren.

Bei einer Evakuierung, die z.B. länger als einen Tag andauert (> 24 Stunden), ist die Stabiliesierungsphase entsprechend lang. Evakuierungen muss daher immer eine entsprechende Planung zu Grunde liegen. Kräfte des Betreuungsdienstes sind dabei in einen strengen Ablauf eingebunden.

In der Normalisierungsphase

wird die existentielle Bedrohung des Einzelnen in seinem körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden vollständig aufgehoben. Die Bewegungsfähigkeit der Betroffenen ist nicht mehr eingeschränkt, die Befriedigung des Hilfebedarfes findet in Art und Umfang wie vor Eintritt des Ereignisses statt. Die Möglichkeit und Fähigkeit der Eigenhilfe des Betroffenen erreichen den Grad vor Ereignisseintritt, die ereignisbedingten Einschränkungen des selbstbestimmten Handelns werden vollständig aufgehoben. Der Bedarf an Fremdunterstützung erreicht in Abhängigkeit der jeweils gegebenen Möglichkeiten den kleinstmöglichen Umfang.

Mit Ende der Normalisierungsphase endet in aller Regel die Tätigkeit der Einsatzformation.

Bei ggf. weiteren BEdürfnissen der Betroffenenn werden dann vielmehr Kräfte der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und somit auch des Roten Kreuzes im Rahmen der Notfallnachsorge, insbesondere aber der professionellen Sozialarbeit tätig. Die Aufgabe besteht hier im Betreuen von Menschen, die nicht von ihrem sozialen Umfeld versorgt sind. Die Betroffenen sind dabei zu begleiten und zu beraten, das soziale Netz ist zu aktivieren und Hilfsangebote sind zu vermitteln.

Hierzu zählt auch die Vermittlung und Bereitstellung finanzieller und materieller Hilfe zur Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse. Hierzu können Spenden- und Hilfsaktionen, Arbeitseinsätze und die Hilfe bei der Beantragung und Abwicklung staatlicher und nichtstaatlicher Hilfen gehören.

Neben der Wahrnehmung der Aufgaben im Katastrophenschutz, steht der Betreuungsdienst auch für die "täglichen" Rotkreuzaufgaben im Einsatz. Insbesondere bei der Betreuung und Versorgung der Einsatzkräfte bei Großveranstaltungen wie z.B. "München narrisch", dem Münchner  Stadtlauf, beim  Marathonlauf und  Open Air Veranstaltungen.