Auftrag des Betreuungsdienstes ist es, bei Störungen oder Ausfall gesellschaftlicher, sozialer oder medizinischer Strukturen, Menschen in Notlagen, die jedoch keiner sofortigen akutmedizinischen Behandlung bedürfen, Hilfe anzubieten.
Der Betreuungsdienst ergänzt und unterstützt auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit im Rahmen des komplexen Hilfeleistungssystems.
Ziel ist es die schnellstmögliche Rückkehr zu alltäglichen Lebensumständen bei Erhalt oder zur Wiederherstellung des körperlichen, geistigen sowie sozialen Wohlbefindens der Betroffenen. Die Eigenhilfe und Selbstbestimmung der Betroffenen ist besonders in den Vordergrund zu stellen und zu fördern.
(DRK-Präsidium und DRK Präsidialrat am 19.11.2009)
Aufgabe des Betreuungsdienstes ist es somit, unverletzte Betroffene eines Schadensereignisses und bereits medizinisch versorgte Verletzte und Kranke nach Abschluss der medizinischen Versorgung zu betreuen, mit Verpflegung und evtl. notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen und ggf. unterzubringen, bis diese wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu beherrschen und zu gestalten. Neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen (Verpflegung, Unterkunft) gehört zur Betreuung insbesondere auch die seelisch-psychische Betreuung ("Psychische Erste Hilfe"), durch in Grundlagen Psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) geschulte Kräfte des Betreuungsdienstes ggf. in Zusammenarbeit mit Fachkräften der PSNV.